Mehrbedarfe umfassen Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind. Für folgende Personen oder Lebenssituationen können Mehrbedarfe bewilligt werden:
werdenden Müttern, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind,
Leistungsberechtigte, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen,
Leistungsberechtigten mit einer Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen,
Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen
Leistungsberechtigten, bei denen im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht,
Leistungsberechtigten, die keine zentrale Warmwasserversorgung haben.