Einen Anspruch auf Leistungen nach § 7 des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) haben alle Personen, die erwerbsfähig, hilfebedürftig und im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren sind.
Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie täglich mindestens drei Stunden arbeiten können. Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt Ihrer Familie nicht aus eigenen Kräften, zum Beispiel durch ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Einsatz von Vermögen sicherstellen können.
Daneben haben auch Ihre Familienangehörigen einen Leistungsanspruch, wenn diese mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt SGB II.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden nur auf Antrag und befristet im Voraus gewährt.
In der Regel werden Ihnen bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen die Leistungen für sechs Monate bzw.12 Monate gewährt. Rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellen Sie bitte einen Weitergewährungsantrag und reichen bitte alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere Ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate, Ihre Einkommensnachweise und falls Sie selbständig sind die vorläufige Erklärung für Selbständige (EKS) ein.
Alle erforderlichen Antragsunterlagen nebst Anlagen, Ausfüllhinweisen sowie einem allgemeinen Musterbescheid für Ihren Erst- bzw. Weitergewährungsantrag finden Sie hier:
Das Arbeitslosengeld II sowie das Sozialgeld umfassen als Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts insbesondere die Ernährung, die Kleidung, die Hygiene und Körperpflege, den Hausrat, die Bedarfe des täglichen Lebens und in vertretbarem Umfang auch die Beziehungen zur Umfeld (z.B. Telefon, Busticket, etc) und zur Teilhabe am kulturellen Leben sowie die Haushaltsenergie.
Die aktuelle Höhe der Regelleistung können Sie dem Merkblatt SGBII entnehmen!
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-algii_ba015397.pdf